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Kostenlose Nachhilfe mit dem Bildungspaket

Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) wird Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen neben weiteren Leistungen kostenlose Lernförderung (Nachhilfe) ermöglicht, wenn Lernrückstände vorhanden sind.

Es besteht ein Anspruch, wenn Sie oder Ihr Kind eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:

  • Sozialhilfe
  • Arbeitslosengeld II/Sozialgeld
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag

Es ist nicht erforderlich, dass der Kinderzuschlag für das Kind gezahlt wird, für das die Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch genommen werden sollen.

Auch Kinder und Jugendliche, die Leistungen über das Jugendamt (Jugendhilfe) beziehen, können kostenlose Nachhilfe erhalten. Dies ist jedoch keine Leistung aus dem Bildungspaket. Zuständig hierfür sind die Jugendämter.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung!

So erhält Ihr Kind
kostenlos Nachhilfe:

1. Antragsformular ausfüllen
Das Antragsformular erhalten Sie bei den Leistungsstellen. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig, deren Aufgaben meistens vom Jobcenter wahrgenommen werden. Wenn Sie Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, fragen Sie bitte im Rathaus, Bürgeramt oder bei der Kreisverwaltung nach dem richtigen Ansprechpartner.

2. Bestätigung der Lehrerin/des Lehrers einholen
Sie benötigen eine schriftliche Bestätigung der Fachlehrerin bzw. des Fachlehrers, dass bei Ihrem Kind Förderbedarf besteht.

3. Antrag stellen
Liegt die Bescheinigung der Schule vor, können Sie bei dem für Sie zuständigen Amt einen Antrag auf Übernahme der Kosten für Lernförderung stellen.

4. Nachhilfe-Anbieter auswählen
Wenn Ihr Antrag bewilligt ist, wählen Sie eine Nachhilfe-Einrichtung aus. Sie können mit uns einen Gesprächstermin vereinbaren oder sich über weitere Anbieter bei Ihrem zuständigen Amt informieren.